BAURECHT / ARCHITEKTENRECHT


Das Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Insbesondere zwischen dem Bauherrn, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und z. B. Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen oder Handwerkern die ein Bauwerk planen oder mit der Ausführung beauftragt sind.

Die Rechte und Pflichten der Architekten werden geregelt im Architektenrecht, das sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammensetzt.

Vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer sowie den berufsrecht­lichen Regeln der Architektenkammern.

Schwerpunkte des Architektenrechts sind:

  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenhaftpflichtrecht

Neben den allgemeinen Fragen zum Baurecht sind unsere Schwerpunktthemen:

  • sämtliche baurechtlichen Problemstellungen
  • Abfassung und Überprüfung von Bauverträgen
  • Durchsetzung von begründeten Gewährleistungs­ansprüchen bzw. Abwehr von unbegründeten Gewährleistungsansprüchen
  • Maßnahmen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Beweissicherung
  • Architektenrecht
  • Bauverträge nach VOB und BGB
  • Durchsetzung - Abwehr von Mängelansprüchen.