BEAMTENRECHT


Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes.

Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet. Zur Durchsetzung seiner Rechte bzw. gegen belastende Verwaltungsakte des Dienstherrn steht dem Beamten zunächst der Antrags- und Beschwerdeweg offen.

Nach Erschöpfung kann aus den Rechten bzw. Pflichten des Beamtenverhältnisses vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden