
Notar
Für die Kanzlei BUSS sind Herr Dr. Heiner Buss und Herr Daniel Juling als Notare tätig.
Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel- ist der Inbegriff für Rechtssicherheit im Rechtsverkehr.
Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften beziehen sich die Kerntätigkeiten unserer Notare auf folgende Rechtsgebiete:
Kurzerklärung:
Ein Notar (lat.: notarius = Geschwindschreiber) ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit
steht dem Notar ein Dienstsiegel
zur Verfügung. Zum Notar bestellt werden kann nur ein deutscher Staatsbürger, der zum Richteramt befähigt ist (Volljurist), der sein zweites Staatsexamen erfolgreich
abgelegt hat. Eine Ausnahme hiervon besteht ausschließlich
in Baden-Württemberg.
Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.