Rechtsgebiete Kanzlei BUSS & BUSS - Arbeitsrecht, Baurecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht

Notar


Für die Kanzlei BUSS sind Herr Dr. Heiner Buss und Herr Daniel Juling als Notare tätig.

Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel- ist der Inbegriff für Rechtssicherheit im Rechtsverkehr.

Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften beziehen sich die Kerntätigkeiten unserer Notare auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksverträge samt Belastungsvereinbarungen und sonstige Immobiliengeschäfte
  • Testamente, Erbverträge, Nachlassauseinandersetzungen, etc.
  • Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, etc.
  • Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Registeranmeldungen,etc.
  • Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Online Datenformular

Kurzerklärung:

Ein Notar (lat.: notarius = Geschwindschreiber) ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Zum Notar bestellt werden kann nur ein deutscher Staatsbürger, der zum Richteramt befähigt ist (Volljurist), der sein zweites Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat. Eine Ausnahme hiervon besteht ausschließlich in Baden-Württemberg.

Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.