STEUER- UND STEUERSTRAFRECHT
Verstöße gegen die Steuergesetze werden in Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eingeteilt.
Die Ahndung solcher Delikte wird im Steuerstrafrecht (für Steuerstrafverfahren) und im Steuerordnungswidrigkeitenrecht (für Bußgeldverfahren) geregelt.
Der Bereich Steuerstrafrecht findet sich in der Abgabenordnung (AO) wieder.
Neben den allgemeinen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht sind unsere Schwerpunktthemen:
Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof: