STEUER- UND STEUERSTRAFRECHT


Verstöße gegen die Steuergesetze werden in Steuerstraftaten und Steuerordnungs­widrigkeiten eingeteilt.

Die Ahndung solcher Delikte wird im Steuer­strafrecht (für Steuerstrafverfahren) und im Steuerordnungswidrigkeitenrecht (für Bußgeld­verfahren) geregelt.

Der Bereich Steuerstrafrecht findet sich in der Abgabenordnung (AO) wieder.

Neben den allgemeinen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht sind unsere Schwerpunkt­themen:

  • Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof:

  • Steuerhinterziehung
  • Steuerhehlerei
  • Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat
  • Steuerbußgeldverfahren
  • Steuergeheimnis
  • Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
  • Steuergefährdung
  • Gefährdung von Abzugsteuern
  • Verbrauchsteuergefährdung
  • Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrangaben
  • Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen