WIRTSCHAFTSRECHT


Das Wirtschaftsrecht besteht aus dem Wirtschaftsverfassungsrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Wirtschaftsprivatrecht.

Das Wirtschaftsprivatrecht regelt das Handeln zwischen Herstellern, Händlern und Konsumenten am Markt. Neben den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u. a.) spielt auch das europäische Wirtschaftsrecht eine immer größere Rolle.

Neben den allgemeinen Fragen zum Wirtschaftsrecht sind unsere Schwerpunktthemen:

  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten in Verfahren, in den es um Erschließungsbeiträge geht.