FAMILIEN- UND ERBRECHT


Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit den Rechtsverhältnissen in einer Ehe, der Familie und in der Verwandtschaft befasst.

Neben den allgemeinen Fragen zum Familienrecht sind unsere Schwer­punktthemen:

  • alle Bereiche des Ehescheidungsverfahrens
  • sowie die Vertretung in Sorge-und Umgangsverfahren



Erbrecht

Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977). Damit soll gesichert werden, dass erworbenes Hab und Gut nicht verloren geht, sondern entweder zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder das Vermögen in der Familie übergeht.

Neben den allgemeinen Fragen zum Erbrecht sind unsere Schwerpunktthemen:

  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen