FAMILIEN- UND ERBRECHT
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit den Rechtsverhältnissen in einer Ehe, der Familie und in der Verwandtschaft befasst.Neben den allgemeinen Fragen zum Familienrecht sind unsere Schwerpunktthemen:
Erbrecht
Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977). Damit soll gesichert werden, dass erworbenes Hab und Gut nicht verloren geht, sondern entweder zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder das Vermögen in der Familie übergeht.Neben den allgemeinen Fragen zum Erbrecht sind unsere Schwerpunktthemen: