VERSICHERUNGSRECHT


Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungs­nehmern und den Versicherern. Im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) werden zahlreiche Versicherungsbedingungen für die jeweiligen Versicherungsarten geregelt.

Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung

Neben den allgemeinen Fragen zum Versicherungsrecht sind unsere Schwerpunktthemen:

  • Beratung und Betreuung im privaten und gewerblichen Bereich (z. B. Versicherungsumfang, Vertragsgestaltung, Abschluss, Schadensfall, Kündigung)
  • Regulierung von Versicherungsansprüchen nach Eintritt eines Versicherungsfalles im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
  • Durchsetzung von Regress- und Prämienansprüchen für Versicherungsunternehmen.