Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherern. Im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) werden zahlreiche Versicherungsbedingungen für die jeweiligen Versicherungsarten geregelt.
Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hausratversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reiserücktrittskostenversicherung
Neben den allgemeinen Fragen zum Versicherungsrecht sind unsere Schwerpunktthemen:
- Beratung und Betreuung im privaten und gewerblichen Bereich (z. B. Versicherungsumfang, Vertragsgestaltung, Abschluss, Schadensfall, Kündigung)
- Regulierung von Versicherungsansprüchen nach Eintritt eines Versicherungsfalles im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
- Durchsetzung von Regress- und Prämienansprüchen für Versicherungsunternehmen.