TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT


Das Transportrecht und Speditionsrecht regelt den Transport von Gütern über die verschiedenen Transportwege.

Neben dem Straßentransport beinhaltet es auch Vorschriften für den Transport zu Wasser, den Lufttransport und den Eisenbahntransport.

Teilbereich Transportrecht & Speditionsrecht sind insbesondere:

  • innerdeutsche Regeln im Handelsgesetzbuch (HGB) zum Frachtvertrag, Umzugsvertrag, Speditionsvertrag, Lagervertrag sowie das Seetransportrecht, Vorschriften zum Frachtrecht beispielsweise für Frachtpapiere und Frachtbrief.

  • vertragliche Regelungen zum Transport, etwa Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Transportschaden bis hin zur Transportversicherung bzw. entsprechend für die Spedition die Speditionsversicherung.

  • Regelungen zum Gefahrguttransport einschließlich Bußgeld und Strafvorschriften, etwa wenn die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung nicht eingehalten wurden, sowie Normen aus dem Verkehrsrecht, etwa zur Einhaltung der Lenkzeit.

  • gesetzliche Regelungen für den Zoll inklusive der Einfuhrsteuer.