MEDIZINRECHT


Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.

Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden.